Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
- den Schaden dem Versicherer anzuzeigen
- einen Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen sowie dieser ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einzureichen
- ein Fahrrad-Diebstahl ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen
- abhandengekommene Sparbücher, Karten, Wertpapiere etc. sperren zu lassen
- ein vollständiges Verzeichnis aller abhandengekommenen / zerstörten Sachen dem Versicherer vorzulegen (inkl. Anschaffungspreis, Anschaffungsjahr)
- alles zu unternehmen, dass kein höherer Schaden entsteht (Schadenminderungspflicht)
- Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.
Beachten Sie:
Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Hausratversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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