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Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der privaten Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung. Wer nicht privat vorsorgt, riskiert nach einer schweren Krankheit oder einem schlimmen Unfall den finanziellen Ruin, insbesondere wenn eine Familie zu versorgen ist.


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Natürlich hat man gesetzlich Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Aber kann diese auch den Lebensstandard aufrecht erhalten? Nein, denn je nachdem ob vollständige oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, wird gerade einmal einen Bruchteil (ca. 700 Euro im Monat - oftmals wesentlich weniger) des sonstigen Einkommens erhält ein jeder, der zu Erwerbsunfähig wird.

Ein Versicherter ist dann voll erwerbsgemindert, wenn er wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes – also in jeder nur denkbaren Beschäftigung – mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Ist noch eine Beschäftigung im Umfang von mindestens drei, aber nur unter sechs Stunden pro Tag möglich, so liegt teilweise Erwerbsminderung vor. Bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich ergibt sich keine rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung. Auf die erworbene Qualifikation und den bisherigen beruflichen Werdegang kommt es bei der Feststellung einer Erwerbsminderung – im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente – nicht an.

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