Nicht versichert sind üblicherweise:
- Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
- Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen;
- Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind;
- Schäden die durch Kernenergie entstanden sind;
- Sengschäden;
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Ursache hierfür war;
- Schwamm;
- Sturmflut;
- Lawinen oder Schneedruck;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind
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