Gegenstand der Wohngebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude.
Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen Gartenhäuser und dergl.
Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen.
zu Vergleich ... der Gebäudeversicherungen
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