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Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

  • den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen
  • den Schaden gering halten bzw. weiteren Schaden abwenden
  • bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen
  • durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen umgehend schließen um größere Schäden zu vermeiden
  • Schäden durch Brand, Explosion sofort der Feuerwehr melden
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden
  • den Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.

Ist einmal ein Schaden entstanden, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Es gibt zur Entschädigung 3 Eckpunkte.

Reparaturkosten

Die Reparaturkosten werden erstattet, sobald die nötigen Feststellungen getroffen werden konnten.

Gebäudeentschädigung

Wurde ihr Gebäude zerstört, erhalten sie, solange die Wiederherstellung nicht sichergestellt ist, zunächst eine Zeitwertentschädigung. Diese wird ausgezahlt, sobald Grund und Höhe des Schadens festgestellt sind.Die Differenz zum Neuwert erhalten sie, sobald feststeht, dass sie wiederherstellen.

weitere Ansprüche

Einen Monat nach Anzeige des Schadens haben sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung.

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