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Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme ist die im Schadenfall vereinbarte Höchstentschädigung in der Gebäudeversicherung. Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert des Gebäudes inkl. der Grundstücksbestandteile entsprechen.

Die Versicherungssumme kann nach verschiedenen Grundlagenmerkmale ermittelt werden.

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1. Ausstattungsmerkmale

Anhand eines Wertermittlungsbogens werden aufgrund der Ausstattungsmerkmale des zu versichernden Gebäudes der Versicherungswert (Einheitswert) 1914 ermittelt.
Diese Wertermittlung findet vorallem bei Ein-/ Zweifamilienhauser ohne Gewerbenutzungsanteil Anwendung.

2. Umbauter Raum inkl. Ausstattungsmerkmale

Anhand eines Wertermittlungsbogens werden aufgrund der Gebäudeabmessungen sowie einzelner Ausstattungsmerkmale des zu versichernden Gebäudes der Versicherungswert (Einheitswert) 1914 ermittelt.
Diese Wertermittlung findet vorallem bei Mischgebäuden oder Mehrfamilienhäuser Anwendung.

3. Wohn-/ Nutzfläche

Je nach Versicherungstarif wird aufgrund der Wohn- oder Nutzfläche eine Gebäudewertermittlung durchgeführt. Sofern die Wohn-/ Nutzfläche korrekt angegeben wurde, schließt der Versicherer eine Unterversicherung aus.

4. pauschale Versicherung je Wohneinheit

Bei Mehrfamilienhäuser - aber auch Ein-/ Zweifamilienhäuser setzen einzelne Versicherer je Wohneinheit eine pauschale Versicherungsprämie an. Hierbei schließt der Versicherer eine Unterversicherung aus.

Hinweis:
Bei unserem Beitragsrechner werden die verschiedenen Berechungsgrundlagen individuell automatisch berücksichtigt.