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Glasschäden

Zusätzlich versicherbar in der Gebäudeversicherung ist die sog. Gebäudeglasversicherung. Viele Versicherer bieten diese direkt als Zusatz zur Gebäudeversicherung an.
Versichert sind hierbei alle mit dem Gebäude fest verbundenen Glasscheiben. Hierzu zählen z.B. Scheiben/ Kunststoffflächen von Türen und Fenster.

Überspannungsschäden

Überspannungsschäden durch Blitz können bei der Gebäudeversicherung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag – der Versicherungssumme.

Elementarschäden

Im Rahmen der zusätzlich versicherbaren Elementarschäden in der Gebäudeversicherung sind auch Schäden durch

  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck und Lawinen
  • Überschwemmung

mitversichert.

Vandalismus, Graffiti

Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der Außenseite von Gebäuden kann je nach Art der verwendeten Farben erhebliche Kosten verursachen.

Diese Kosten sind per zusätzlicher Klausel (Kl. 7366) in der Gebäudeversicherung versicherbar.

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