Gebäudeversicherung ... jetzt zum Vergleich
Nicht versichert sind üblicherweise:
- Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
- Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen;
- Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind;
- Schäden die durch Kernenergie entstanden sind;
- Sengschäden;
- Kurzschluss und Überspannungsschäden, sofern nicht per Klausel mitversichert, bzw. durch Brand oder Explosion entstanden
- Schäden an versicherten Sachen, solange das Gebäude noch nichtbezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seien Zweck nicht mehr bentzbar ist; Schäden durch Plantsch oder Reinigungswasser
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Ursache hierfür war;
- Schwamm;
- Sturmflut;
- Lawinen oder Schneedruck;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind