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Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen. Alle Sachen die abhanden gekommen oder zerstört sind werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen. Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.

Regelmäßig fallen insbesondere bei größeren Schäden zusätzlich noch Kosten verschiedener Art an, die nicht unerhebliche Beträge ausmachen können.
Folgende Kosten werden bei den meisten Versicherern von der Hausratversicherung erfasst:

die Hausratversicherungen ... hier im Onlinevergleich

Aufräumungskosten

Kosten „für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Resten versicherter Sachen”.

Bewegungs- und Schutzkosten

Transport- und Lagerkosten

Ist die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbenutzbar geworden, und muss der Hausrat z. B. wegen durchgreifender Renovierungsarbeiten aus der Wohnung entfernt und ausgelagert werden. Die Kosten zur Lagerung des Hausrates werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, i.d.R. längstens für die Dauer von 100 Tagen.

Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten

Im Versicherungsfall haben Sie den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern (Schadenminderungspflicht). Die hierdurch entstehenden (Rettungs-)Kosten sind versichert, soweit Sie diese für geboten hielten. Sie werden selbst dann ersetzt, wenn die Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Ausgenommen sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.

Schlossänderungskosten

Wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für Türen der Wohnung abhanden kommen, sind auch die notwendigen Kosten für Schlossänderungen versichert.
Versichert sind nur die Schlossänderungskosten für die Zugangstüren und nicht für die Türen innerhalb der Wohnung.

Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen oder an der gemieteten Wohnung

Hotelkosten

Ist die Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar geworden und sei es nur für kurze Zeit, und ist dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar, sind auch die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung versichert, i.d.R. längstens bis zur Dauer von 100 Tagen.
Die Entschädigung ist bei den meisten Versicherern pro Tag auf 1 Promille der Hausratversicherungssumme begrenzt