Im BGB der Paragraphen 823 ff wird die Haftung geregelt.
Da bei der Verletzung einer Person durchaus große Schadenersatzforderungen auf den Schadenverursacher zukommen können,
sollte die Versicherungssumme der Privathaftpflichtversicherung als auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht zu gering gewählt werden.
Wir empfehlen eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden.
Sie sollten jedoch in jedem Falle
prüfen, ob die Versicherungssumme bei einem geringen Aufgeld (oftmals nur Cent) bei einem anderen Versicherer zu höheren Versicherungssummen
möglich ist.
Unser Vergleich der Haftpflichtversicherungen hilft Ihnen bei dieser Entscheidung.
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