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Der Vertragsschutz der Haftpflichtversicherung gilt bei allen Versicherern im Inland.

Vorübergehende Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland sind bis zu einem Jahr sind bei vielen Versicherern in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.

Bei weltweiter Geltung ist der Versicherungsschutz zeitlich begrenzt, i.d.R. auf einen vorübergehenden Aufenthalt von einem Jahr.
Einige Versicherer bieten den Einschluss von Auslandsaufenthalten bis zu 5 Jahren an.

Hinweis: prämiengünstige Versicherungen schießen oftmals den weltweiten Versicherungsschutz aus.

Speziell in der Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte individuell der Geltungsbereich geprüft werden.

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