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In der Rechtsschutzversicherung für Vermieter gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.
Dabei darf die Ursache, welche zum Streitfall führt, erst nach Ablauf dieser Wartezeit entstanden sein.

Rechtsschutzversicherung für Vermieter ... jetzt zum Vergleich

Sofern der Versicherungsnehmer den Versicherer wechselt, verzichten die Gesellschaften auf die Anrechnung der Wartezeit. Dies setzt jedoch vorraus, dass beim Vorversicherer das gleiche Risiko bereits versichert gewesen ist und ein nahtloser Anschlussvertrag abgeschlossen wurde.

Unser Rechtsschutz-Vergleich zeigt Ihnen auf, welche Versicherer auf die Wartezeit verzichten.

Einzelne Versicherer bieten jedoch abweichende Wartezeiten im Versicherungsschutz an.

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigung (Hinweis: bis 12 Monate Wartezeit)