Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
- Es muss alles getan werden, um das Ausmaß des Schadens zu begrenzen (sich z.B. um Verletzte kümmern und Notdienste alarmieren).
- Der Schaden muss innerhalb einer Woche gemeldet werden (auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gestellt wurden). Schadenersatzansprüche müssen ebenfalls innerhalb einer Woche gemeldet werden.
- Der Versicherer muss unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, informiert werden (z.B.
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Erlass eines Strafbefehls ...).
- Ganz wichtig:
Sie dürfen in der Privathaftpflichtversicherung Versicherung einen Schadenersatzanspruch nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen. - Kommt es zum Gerichtsprozess, ist der Strategie des vom Versicherer bestellten Anwaltes Folge zu leisten (auch der Anwalt ist über alle relevanten Sachverhalte zu informieren).
- Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.
Beachten Sie:
Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Privathaftpflichtversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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