Im BGB der Paragraphen 833 und 834 wird die Haftung des Tierhalters sowie des Tierhüters geregelt.
Da bei der Verletzung einer Person durchaus große Schadenersatzforderungen auf den Tierhalter bzw. Tierhüter zukommen können,
sollte die Versicherungssumme der Tierhaftpflicht Versicherung nicht zu gering gewählt werden.
Wir empfehlen eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden.
Sie sollten jedoch in jedem Falle
prüfen, ob die Versicherungssumme bei einem geringen Aufgeld (oftmals nur Cent) bei einem anderen Versicherer zu höheren Versicherungssummen
möglich ist.
Unser Vergleich der Haftpflichtversicherungen hilft Ihnen bei dieser Entscheidung.
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