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Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

  • den Schaden dem Versicherer anzuzeigen
  • ein vollständiges Verzeichnis aller zerstörten Sachen dem Versicherer vorzulegen (inkl. Anschaffungspreis, Anschaffungsjahr)
  • alles zu unternehmen, dass kein höherer Schaden entsteht (Schadenminderungspflicht)
  • Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.

Beachten Sie:
Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Glasversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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