Nicht versichert sind üblicherweise:
- Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner teile oder seiner Ladung, ferner nicht aus Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei diesen Ereignissen;
- Beschädigungen von Kanten und Oberflächen;
- Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen;
- Schäden an einem Kraftfahrzeug;
- Glas, was nicht als Flächenglas definiert eird wie z.B. Bierglas.
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