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Am 12.3.2004 hat der Bundesrat dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit ist auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). als Ersatz zu der bisherigen Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). verabschiedet worden. Zum 1. Juli 2004 sollen somit die Regelungen für die Gerichtskosten ebenso wie die Entschädigung für Zeugen. Sachverständige und ehrenamtliche Richter grundlegend neu gestaltet werden.

Ab dem 1.Juli 2004 stiegen die Anwaltshonorare um durchschnittlich 20 Prozent.


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Abrechnung des Rechtsanwaltes gem.BRAGO (Streitwert 3.000 EUR)   Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. RVG:
Geschäftsgebühr 0.75 141.75 EUR   außergerichtliche Gebühren 1.5 283.50 EUR
wird wie dargelegt.vollständig auf die nachfolgende Prozessgebühr angerechnet. es verbleiben somit 0.00 EUR   es verbleiben nach Anrechnung auf die verdiente Verfahrensgebühr   141.75 EUR
Prozessgebühr 10/10 189.00 EUR   Verfahrensgebühr 1.3 245.70 EUR
Verhandlungsgebühr 10/10 189.00 EUR   Terminsgebühr   226.80 EUR
Vergleichsgebühr 10/10 189.00 EUR   Vergleichsgebühr 1.0 189.00 EUR
Pauschale  20.00 EUR   Pauschale   20.00 EUR
MWSt.   93.92 EUR   MWSt.   131.72 EUR
Gesamt   680.92 EUR   Gesamt   954.97 EUR
             
zu zahlende Gerichtskosten bei verlorener Klage:
derzeit:   120.00 EUR   künftig:   213.60 EUR

Hinweis: Bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten gilt die Besonderheit. dass jede Partei die eigenen Anwaltskosten in erster Instanz selbst tragen muss. unabhängig davon. ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird.

Die Steigerung der Anwaltskosten in Höhe von 40% muss der Mandant somit in jedem Falle selbst tragen. Hinzu kommt zukünftig. dass der Arbeitnehmer bei einem verlorenen Rechtsstreit nicht nur seine eigenen Kosten. sondern auch erheblich höhere Gerichtskosten zu zahlen hat.