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Immer mehr Unternehmen geraten in das Visier der Staatsanwaltschaft. oftmals wegen unbewusster Verstöße oder wegen Missgunst ehemaliger Mitarbeiter oder Mitbewerber. Die Staatsanwaltschaft ist von Gesetzes wegen verpflichtet. jedem Verdacht nachzugehen. So kommt es zu einem Strafverfahren. dass neben der möglichen Strafe viele weitere Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Insbesondere negative Berichterstattung in den Medien sowie langwierige Vernehmungen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter führen zur wirtschaftlichen Existenzbedrohung und zu einer enormen psychischen Belastung der Betroffenen.

Ist erst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. so sind die Betroffenen zwangsläufig auf einen Rechtsanwalt angewiesen. da sie selbst nicht Akteneinsicht nehmen können. über den genauen Sachverhalt also im Unklaren bleiben.


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Eine effiziente Strafverteidigung ist nicht nur für die Zukunft der Betroffenen von enormer Wichtigkeit. sondern verursacht auch außerordentlich hohe Kosten. Ein qualifizierter Strafverteidiger trifft regelmäßig Honorarvereinbahrungen. die den gesetzlich vorgesehen Rahmen deutlich überschreiten. Üblich sind Stundenhonorare zwischen 250.-- und 450.-- €.

Oft kann der Entlastungsbeweis nur mit Hilfe eines oder mehreren Sachverständigengutachten geführt werden. die mitunter mit großen technischen Aufwand verbunden sind. Entsprechend hoch fallen die Honorare aus.

Der Versicherungsschutz über den normalen Straf-Rechtsschutz stößt hier schnell an seine Grenzen. da für Vorsatztaten kein Versicherungsschutz gewärt werden kann. Versicherungsschutz besteht. wenn dem Versicherten vorgeworfen wird. eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben. dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar. besteht Versicherungsschutz. soweit es sich um kein Verbrechen handelt. Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldgescheiden) ist vorsätzliches Handeln mitversichert.

Nachfolgend ein auszugsweiser Überblick über mögliche Delikte. die durch den Spezial-Straf-Rechtsschutzes versichert sind.