Eine Risikolebensversicherung wird auf das Leben einer bestimmten Person abgeschlossen.
Sogenannte verbundene Risikolebensversicherungen
werden auf das Leben von zwei Personen (in wenigen Fällen auch mehr) abgeschlossen.
Abschließen kann jede Person die das Alter von 15 - 64 Jahre besitzt. Der maximale Versicherungsschutz beträgt bis zum 75 Lebensjahr.
Es ist darauf zu achten, das die Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß beantwortet werden, da der Versicherer hier sich das Recht vorbehält, eine Prüfung zu
veranlassen. Bei dieser vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Versicherungsschutz zurücktreten.
Personen, die bereits Einschränkungen in ihrer Gesundheit machen (z.b: Aids, Krebs), haben es schwer, eine solche Versicherung zu bekommen.
Hierfür gibt es spezielle Angebote der Versicherungsunternehmen.
zur Risikolebensversicherung ... und der Angebotsanforderung