In der Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme nur fällig, wenn die versicherte Person während der
Vertragsdauer verstirbt.
Zur Auszahlung der Versicherungsleistung sind dem Versicherer folgende Unterlagen vorzulegen:
- eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde
- ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Verlauf und Beginn der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat
- der Versicherungsschein
- der Versicherungsschein
zur Risikolebensversicherung ... und der Angebotsanforderung