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In der Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme nur fällig, wenn die versicherte Person während der Vertragsdauer verstirbt.

Zur Auszahlung der Versicherungsleistung sind dem Versicherer folgende Unterlagen vorzulegen:

  • eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde
  • ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Verlauf und Beginn der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat
  • der Versicherungsschein
  • der Versicherungsschein

zur Risikolebensversicherung ... und der Angebotsanforderung