Bis zu den vertraglich genannten Höchstsummen (Deckungssummen) übernehmen die Haftpflichtversicherer die Schadenersatzleistungen bei:
- Personenschäden (Verletzung, Tod)
- Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung)
- allen Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden (finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens)
- reinen Vermögensschäden, allerdings mit vielen Ausnahmen und mit eingeschränkten Deckungssummen
(reine finanzielle Schäden, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist.
Beispiel: Man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt. Dadurch verpasst der Geschädigte einen wichtigen Termin, wodurch ihm nachweislich ein großes Geschäft platzt).
Im Rahmen des Versicherungsvertrages übernimmt der Versicherer in der Hundehaftpflicht Versicherung folgende Aufgaben:
Prüfung der Eintrittspflicht
Nach einem Schadenfall prüft der Versicherer– natürlich auch im eigenen Interesse – ob der Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Unberechtigte Ansprüche werden durch den Versicherer abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.
Schadenersatzleistung berechtigter Ansprüche
zum Beispiel: Verursachung eines Verkehrsunfalls durch den Hund, oder Hund beißt einen Menschen
Hundehaftpflicht ... der Vergleich