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Garantierte Rentenleistung

Die Tarifrente, auch garantierte Grundrente genannt, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten und der garantierten Verzinsung zusammen. Die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals ist abhängig vom jeweiligen Tarif und Vertragsabschlusszeitpunkt.

Von 1994 bis 2000 wurden 4 Prozent Garantiezins zugrunde gelegt, ab Juli 2000 betrug er gemäß BMF-Beschluss nur noch 3,25 Prozent. Seit 01.01.2004 liegt nunmehr ein Garantiezins von 2,75% zugrunde. Ab dem 01.01.2007 wird dieser wiederum auf 2,25% gesenkt werden.

Die Höhe der konkreten Gesamtrente inkl. Überschussanteile oder der Gesamtkapitalleistung bei Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts, sind von den Kapitalerträgen insgesamt abhängig und nicht von der Rechnungszinssenkung. Da diese Überschüsse jedoch nicht von Rentenversicherer garantiert werden können, sollten hohe Überschüsse, in den Angeboten, immer Anlass von kritischer Nachfrage sein.