Der Versicherungsnehmer kann einen Rentenversicherungsvertrag jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise schriftlich kündigen.
Gemäß Allgemeiner Versicherungsbestimmungen für den Altersrenten Vertrag kann eine
Versicherung mit jährlicher Versicherungsperiode auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat auf den Schluss eines jeden
Ratenzahlungabschnitts, jedoch frühestens auf den Schluss des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden.
Beachten Sie jedoch: Eine Kündigung der Rentenversicherung führt i.d.R. zu Verlusten. Prüfen Sie also vor einer Kündigung genau, welchen Rückkaufswert
Sie erhalten und entscheiden Sie erst dann über die Kündigung. Es gibt auch andere Möglichkeiten, hier seien vorallem die Beitragsfreistellung des Vertrages
genannt.
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