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Folgenden Rechtsschutzversicherungen werden für die Absicherung verschiedener Lebensbereiche angeboten:

1. Verkehrs-Rechtsschutz

Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft als

  • Fahrer fremder Fahrzeuge
  • Mieter eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch
  • Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel
  • Fußgänger
  • Radfahrer

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2. Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Dieser Privat-Rechtsschutz gilt für nichtselbstständige Personen zur Absicherung des

  • privaten Bereiches und für
  • den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

3. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Dieser Rechtsschutz gilt für nichtselbstständige Personen zur Absicherung des

  • privaten Bereiches,
  • Verkehrs-Bereiches und für
  • den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

4. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Dieser Privat-Rechtsschutz gilt für selbstständige Personen zur Absicherung des

  • privaten Bereiches und für
  • den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

5. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige / gewerbliche Unternehmen

Über diese Rechtsschutzform kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen. Versichert ist:

  • der private Bereiches
  • der berufliche Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit
  • der Verkehrs-Rechtsschutz im privaten Bereich sowie Unternehmensbereich
  • der Unternehmensbereich

6. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Dieser Rechtsschutz ist als Einzelvertrag oder als Ergänzung der vorgenannten Rechtsschutzabsicherungen möglich

  • Absicherung der selbstgenutzten Wohneinheit als Eigentümer oder Mieter/ Pächter,
  • Vermieter einer Wohneinheit/ Gewerbeeinheit
  • Absicherung der selbstgenutzten Gewerbeeinheit als Eigentümer oder Mieter/ Pächter,

7. Spezial - Strafrechtschutz

Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).

  • Absicherung für Arbeitnehmer im beruflichen Bereich als Bestandteil des Rechtsschutzes für Nichtselbständige,
  • Absicherung für Unternehmen/ Selbständige