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In der privaten Krankenversicherung können privat versicherte Personen die Leistungen meist nach ihren persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen. Jedoch geben die Tarife der Versicherer gewisse Grenzen vor.

Zu beachten ist, dass die Versicherungsprämie von Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungsumfang abhängig ist. Der Versicherte geht gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung meist in Vorkasse und erhält die Kosten bspw. einer Behandlung nach Prüfung durch den Versicherer rückerstattet.

Nachfolgend werden einige wichtige Leistungsbausteine der privaten Krankenversicherung aufgezählt.

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Ambulante Heilbehandlung

Ob der Besuch beim Hausarzt, Heilpraktiker oder auch Facharzt, Krankenversicherungstarife der ambulanten Heilbehandlung beinhalten die Kostenerstattung für ärztliche Behandlung einschließlich Beratung, Hausbesuche und Vorsorgeuntersuchungen. In Abhängigkeit des gewählten Krankenversicherungstarifes sind folgende Leistungen versichert: Heilpraktiker, Krankengymnastik, Massagen, ambulante Kuren bis zu vier Wochen, Heil- und Hilfsmittel (z. B. Brille, Krankenbetten) und Arzneimittel.

Stationäre Heilbehandlung

Nicht immer ist es mit der ambulanten Behandlung getan. Bei Operationen ergibt sich überwiegend die Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes. Hier übernehmen die Tarife der stationären Heilbehandlung die entstehenden Kosten. Die versicherte Person entscheidet sich über die Wahl der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder im Mehrbettzimmer.

Eine Chefarztbehandlung kann optional abgeschlossen werden.

Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz

Ein weiteres Leistungsgebiet sind die zahnärztlichen Leistungen. Dazu gehören Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen. Wobei je nach gewählten Tarif # die Leistungen bis zu 100 Prozent übernommen werden.

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie beinhalten die Tarife jedoch meist eine Deckelung der Kostenübernahme. Diese schwankt je nach Tarif der Gesellschaften zwischen 60 und 100 Prozent der Kosten.

Krankentagegeld

Eine private Krankenversicherungsleistung mit hohen Preisunterschieden - je nach gewählter Absicherung - ist die Krankentagegeldversicherung (KTG). Diese sichert das Einkommen während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ab.

Arbeitnehmer erhalten bis zum 42. Tag eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Da das danach folgende Krankengeld, aus der gesetzlichen Krankenversicherung, deckt nur einen Teil des zuvor gezahlten Lohnes ab. Diese Einkommenslücke kann mit der Krankentagegeld-Versicherung geschlossen werden. Für Selbstständige und Freiberufler besteht ausschließlich die Option, das durch Krankheit entfallene Einkommen über das KTG abzusichern. Dabei darf die Höhe des Tagegeldes das druchschnittliche Nettoeinkommen nicht überschreiten. In diesem Zusammenhang können Einkommensbescheinigungen seitens der Krankenversicherungen und gesetzlichen Krankenkassen vom Versicherten abgefordert werden.

Krankenhaustagegeld

Zuzahlungen beim stationären Krankenhausaufenthalt für gesetzlich Versicherte sind heute keine Ausnahme mehr. Mit Hilfe einer Krankenhaustagegeldversicherung können die während eines Krankenhausaufenthalts zusätzlich entstehenden Kosten versichert werden.

Pflegepflichtversicherung

Seit Einführung der Pflegepflichtversicherung muß jeder Krankenversicherte eine Pflegeversicherung abschließen. Gesetzlich versicherte genießen hierbei Versicherungsschutz über die gestzliche Krankenkasse. Wer privat krankenversichert ist, muss auch die Pflegepflichtversicherung bei der privaten Krankenversicherung abschließen. Die Leistungen entsprechen mindestens denen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wie üblich in der privaten Krankenversicherung, richtet sich die Beitragshöhe nach dem Alter der versicherten Person. Sie ist zudem auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Auslandskrankenversicherung

Privater Krankenversicherungsschutz besteht automatisch ganzjährig europaweit und bis zu einem Monat auch außerhalb Europas. Es bietet sich jedoch an, zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Dies gilt für gesetzlich Versicherte und privat Versicherte. Dabei genießen insbesondere privat Krankenversicherte mit Selbstbehalten in der privaten Krankenversicherung Vorteile. Für jede Art von Auslandsreisen gibt es heute eine spezielle Reisekrankenversicherung.