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Überschussverteilungsarten während der Aufschubzeit zur Altersvorsorge

Die Rentenversicherung ist während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt.

Viele Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überschusses in Investmentfonds. Diese Alternative gewinnt immer mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben.
Der aus den eingezahlten Beiträgen zur Altersvorsorge erwirtschaftete Überschuss, wird mittels der Überschussbeteiligungsform "verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage" angelegt.

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Überschussverteilungsarten während des Rentenbezugs

Die Altersvorsorge sind während ihrer Zahlungsdauer an Überschüssen des Lebensversicherers beteiligt. Hierbei sind verschiedene Überschussverteilungsarten während der Rentenphase zu unterscheiden:

Bei der dynamischen Zusatzrente wird der Zinsgewinn zur Erhöhung der Rente verwendet. Diese Form der Überschussbeteiligung führt zu einer jährlich steigenden Rente der Altersvorsorge, die für die lebenslängliche Rentenzahlungsdauer garantiert ist, während der Rentensteigerungssatz selbst von Jahr zu Jahr neu festgesetzt wird.

Bei der gleich bleibenden Zusatzrente wird ab Rentenbeginn der Altersvorsorge in den ersten Jahren des Rentenbezuges eine deutlich höhere Gesamtrente im Vergleich zur dynamischen Zusatzrente gezahlt. Die erreichte Rente wird jedoch nicht der Höhe nach lebenslänglich garantiert, sondern kann sich bei langfristig steigendem Zinsertrag erhöhen oder auch bei langfristig sinkendem Zinsertrag reduzieren. Eine gleich bleibende konstante Rente der Altersvorsorge kann zu Einkommensverlusten führen, wenn die Kaufkraft durch inflationäre Tendenzen gemindert wird.