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Die Leistung der privaten Altersvorsorge setzt sich im wesentlichen aus der garantierten Rentenleistung sowie dem Vertrag gutgeschriebenen Überschußanteilen zusammen.

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Garantierte Rentenleistung

Die Tarifrente, auch garantierte Grundrente genannt, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten und der garantierten Verzinsung zusammen. Die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals ist abhängig vom jeweiligen Tarif und Vertragsabschlusszeitpunkt der Altersvorsorge.

Von 1994 bis 2000 wurden 4 Prozent Garantiezins zugrunde gelegt, ab Juli 2000 betrug er gemäß BMF-Beschluss nur noch 3,25 Prozent. Seit 01.01.2004 liegt nunmehr ein Garantiezins von 2,75% zugrunde. Für das kommende Jahr ist eine weitere Absenkung auf 2,25% angedacht.

Überschußanteile zur Altersvorsorge Versicherung

Die Höhe der konkreten Gesamtrente inkl. Überschussanteile oder der Gesamtkapitalleistung bei Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts, sind von den Kapitalerträgen insgesamt abhängig. Diese können bei Vertragsabschluss der Versicherung zur Altersvorsorge nicht garantiert werden. Überschüsse können in Form verschiendener Anlageformen möglich sein: z.B. Aktienfonds,fonds,immobilienfonds,Rentenfonds,sonstige Investmentfonds