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In der Rechtsschutzversicherung für Vermieter sind folgende Personen versichert:

  • der Versicherungsnehmer und

als Eigentümer der im Antrag benannten vermieteten Immobilie

  • der im Versicherungsschein genannte und - bei den meisten Gesellschaften - in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende nichtehelicher Lebenspartner.

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