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Was kostet ein Rechtsstreit - Erhöhung der Gebühren für Rechtsanwälte

Am 12.3.2004 hat der Bundesrat dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit ist auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als Ersatz zu der bisherigen Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), verabschiedet worden. Zum 1. Juli 2004 sollen somit die Regelungen für die Gerichtskosten ebenso wie die Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter grundlegend neu gestaltet werden.

Ab dem 1.Juli 2004 werden die Anwaltshonorare um durchschnittlich 20 Prozent steigen.

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Versicherungsunternehmen werden deshalb gezwungen, die Kosten auf die Policen zu übertragen. Die Prämien werden also ab dem 1.Juli 2004 ebenso steigen, wie die Honorare.

Über die Honorarerhöhungen gibt es ein paar Beispiele:

Mietrecht:

Einem Mieter wird der Mietvertrag mit einer Monatsmiete in Höhe von 500 Euro gekündigt. Der Mieter lässt sich bezüglich der Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten. Der Anwalt erreicht nach längerer Korrespondenz mit dem Vermieter, dass die Kündigung als gegenstandslos betrachtet wird und der Mieter in der Wohnung verbleiben kann.

Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO
(Gegenstandswert 6.000 Euro) bis 30.06.2004
  Abrechnung gem. RVG ab 01.07.2004
Geschäftsgebühr 7,5/10 253,50 EUR   Gebühren 1,5 507,00 EUR
Pauschale   20,00 EUR   Pauschale   20,00 EUR
MWSt.   43,76 EUR   MWSt.   84,32 EUR
Gesamt   371,26 EUR   Gesamt   611,32 EUR