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Am 12.3.2004 hat der Bundesrat dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit ist auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als Ersatz zu der bisherigen Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), verabschiedet worden. Zum 1. Juli 2004 sollen somit die Regelungen für die Gerichtskosten ebenso wie die Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter grundlegend neu gestaltet werden.

Ab dem 1.Juli 2004 werden die Anwaltshonorare um durchschnittlich 20 Prozent steigen.

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Versicherungsunternehmen sind deshalb gezwungen, die Kosten auf die Policen zu übertragen. Die Prämien werden also ab dem 1.Juli 2004 ebenso steigen, wie die Honorare.

Über die Honorarerhöhungen gibt es ein paar Beispiele:

Mietrecht:

Einem Mieter wird der Mietvertrag mit einer Monatsmiete in Höhe von 500 Euro gekündigt. Der Mieter lässt sich bezüglich der Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten. Der Anwalt erreicht nach längerer Korrespondenz mit dem Vermieter, dass die Kündigung als gegenstandslos betrachtet wird und der Mieter in der Wohnung verbleiben kann.

Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO
(Gegenstandswert 6.000 Euro) bis 30.06.2004
  Abrechnung gem. RVG ab 01.07.2004
Geschäftsgebühr 7,5/10 253,50 EUR   Gebühren 1,5 507,00 EUR
Pauschale   20,00 EUR   Pauschale   20,00 EUR
MWSt.   43,76 EUR   MWSt.   84,32 EUR
Gesamt   371,26 EUR   Gesamt   611,32 EUR

Für die Abrechnung wurde die sog. Mittelgebühr zugrunde gelegt, wobei es sich auswirkt, dass der Gebührenrahmen für die außergerichtliche Tätigkeit nach BRAGO 0,5 - 1,0 Gebühren beträgt, gem RVG zukünftig 0,5 - 2,5 Gebühren.

Zivilrecht:

Mandant M wir in einen Verkehrsunfall verwickelt. Er nimmt sich einen Rechtsanwalt. Nachdem es keine Einigung über den Schaden in Höhe von 10.000 EUR außergerichtlich gibt, reicht der Rechtsanwalt eine Klage ein. Beide Seiten einigen sich auf eine Vergleichssumme in Höhe von 5.000 EUR.

Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO (Streitwert 10.000 EUR)   Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. RVG:
Geschäftsgebühr 7,5/10 364,50 EUR   Geschäftsgebühr 1,5 729,00 EUR
Diese Gebühr wird aber vollständig
auf die nachfolgende Prozessgebühr
angerechnet, somit
0,00 EUR   nach RVG wird die Gebühr nur noch zur Hälfte, max. 0,75 Gebühren auf die nachfolgende gerichtliche Tätigkeit angerechnet, es verbleiben somit 364,50 EUR
Prozessgebühr 10/10 486,00 EUR   Verfahrensgebühr 1,3 631,80 EUR
Vergleichsgebühr 10/10 486,00 EUR   Terminsgebühr 1,2 583,20 EUR
Pauschale   20,00 EUR   Vergleichsgebühr 1,0 486,00 EUR
MWSt.   158,72 EUR   Pauschale   20,00 EUR
        MWSt.   333,68 EUR
Gesamt   1.150,72 EUR   Gesamt   2.419,18 EUR

Der Mehrverdienst des Rechtsanwaltes erklärt sich dadurch, dass zukünftig die außergerichtlich verdiente Geschäftsgebühr nicht mehr vollständig auf die spätere gerichtliche Tätigkeit angerechnet wird. Zudem erhält der Rechtsanwalt zukünftig für außergerichtliche Vergleichsgespräche die sogenannte " Terminsgebühr "(1,2), während diese Tätigkeit bislang durch die Prozessgebühr mit abgegolten war.

Arbeitsrecht:

Arbeitnehmer A (Monatsverdienst 1.000 EUR) hat Probleme mit seinem Arbeitgeber, der A zu einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrages bewegen will. A lässt sich durch Rechtsanwalt vertreten. Nachdem außergerichtlich eine Einigung nicht erzielt werden kann, spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus, so dass A durch Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage erheben lässt. In der Güteverhandlung wird zwischen den Partein ein Vergleich abgeschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird.

Abrechnung des Rechtsanwaltes gem.BRAGO (Streitwert 3.000 EUR)   Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. RVG:
Geschäftsgebühr 0,75 141,75 EUR   außergerichtliche Gebühren 1,5 283,50 EUR
wird wie dargelegt,vollständig auf die nachfolgende Prozessgebühr angerechnet, es verbleiben somit 0,00 EUR   es verbleiben nach Anrechnung auf die verdiente Verfahrensgebühr   141,75 EUR
Prozessgebühr 10/10 189,00 EUR   Verfahrensgebühr 1,3 245,70 EUR
Verhandlungsgebühr 10/10 189,00 EUR   Terminsgebühr   226,80 EUR
Vergleichsgebühr 10/10 189,00 EUR   Vergleichsgebühr 1,0 189,00 EUR
Pauschale  20,00 EUR   Pauschale   20,00 EUR
MWSt.   93,92 EUR   MWSt.   131,72 EUR
Gesamt   680,92 EUR   Gesamt   954,97 EUR
             
zu zahlende Gerichtskosten bei verlorener Klage:
derzeit:   120,00 EUR   künftig:   213,60 EUR

Hinweis: Bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten gilt die Besonderheit, dass jede Partei die eigenen Anwaltskosten in erster Instanz selbst tragen muss, unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird.

Die Steigerung der Anwaltskosten in Höhe von 40% muss der Mandant somit in jedem Falle selbst tragen. Hinzu kommt zukünftig, dass der Arbeitnehmer bei einem verlorenen Rechtsstreit nicht nur seine eigenen Kosten, sondern auch erheblich höhere Gerichtskosten zu zahlen hat.