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Nicht alles ist in einer Pferdehaftpflicht Versicherung versichert. Hier einige wichtige Ausschlüsse:

1. Eigenschäden

wird der Tierhalter oder der Tierhüter - welcher vorrübergehend auf das Tier aufpasst - vom Pferd getreten, besteht kein Leistungsanspruch aus der Pferdehaftpflicht-Versicherung.

2. Falschangaben

bei falscher Angabe der Pferde-Rasse oder Anzahl der im Besitz befindlichen Pferde,Geschlecht des Pferdes,Nutzung des Pferdes

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