Wir vergleichen - Sie sparen

Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

  • den Schaden dem Versicherer anzuzeigen
  • einen Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen sowie dieser ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einzureichen
  • ein Fahrrad-Diebstahl ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen
  • abhandengekommene Sparbücher, Karten, Wertpapiere etc. sperren zu lassen
  • ein vollständiges Verzeichnis aller abhandengekommenen / zerstörten Sachen dem Versicherer vorzulegen (inkl. Anschaffungspreis, Anschaffungsjahr)
  • alles zu unternehmen, dass kein höherer Schaden entsteht (Schadenminderungspflicht)
  • Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.
    Beachten Sie:
    Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Hausratversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

die Hausratversicherungen ... hier im Onlinevergleich