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Fahrrad-Diebstahl

Fahrräder sind in der Hausratversicherung gemäß den Bedingungen versicherte Sachen. Somit besteht Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren.

Durch zusätzliche Vereinbahrung der Farrad-Diebstahl - Klausel wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. (Wenn es aus Ihrem eigenen verschlossenen Keller gestohlen wird, ist dies ohnehin versichert.)

Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der ganzen Familie versichert werden können, sollten Sie darauf achten, ob die hier vereinbarte Entschädigungsgrenze (meistens 1 % der Versicherungssumme) ausreicht. Falls nicht, kann diese gegen Mehrbeitrag erhöht werden.

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Überspannungsschäden

Überspannungsschäden sind atmosphärisch bedingt und entstehen in der Regel durch die mittelbare Auswirkung eines Blitzschlages.
Beispiel: Durch einen Blitzschlag in die Antenne kommt es zu einem Überspannungsschaden an einem Fernsehgerät.

Grundsätzlich sind solche Schäden in der Hausratversicherung ausgeschlossen, können jedoch durch eine Vereinbarung (Klausel) mitversichert werden. Meist wird eine prozentuale Entschädigungsgrenze festgelegt. Viele unserer Angebote beinhalten automatisch diesen Versicherungsschutz.

Elementarschäden

Hier sind Schäden durch Naturgewalten versichert. Im Einzelnen ist dies der Schutz bei:

  • Überschwemmung,
  • Sturmflut,
  • Erdsenkung,
  • Erdbeben,
  • Schneedruck und Lawinen.

Glasschäden

Ob Vietrinenglasscheiben, Glastischplatten, Cerankochfelder - alle Glasflächen oder Kunstsoffflächen sind bei Bruch versichert. Der Einschluss einer Glasversicherung sollte für jeden Fall geprüft werden, da diese Versicherung ofmals hohe Prämien beinhaltet.