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Nicht versichert sind üblicherweise:

  • Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner teile oder seiner Ladung, ferner nicht aus Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei diesen Ereignissen;
  • Beschädigungen von Kanten und Oberflächen;
  • Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen;
  • Schäden an einem Kraftfahrzeug;
  • Glas, was nicht als Flächenglas definiert eird wie z.B. Bierglas.

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