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Ein Versicherungsvertrag zur Altersvorsorge wird auf das Leben einer bestimmten Person abgeschlossen.

Diese Versicherungsformen gibt es auch als sogenannte verbundene Rentenversicherungen. Diese werden auf das Leben von zwei Personen (in wenigen Fällen auch mehr) abgeschlossen.

Derartige Verträge können Personen zwischen dem 15. und 64. Lebensjahr abschließen.

Weitere Stichworte rund um die Altersvorsorge sind: private, betriebliche, Rente, Aktienfonds, Fonds, Riester, Arbeitnehmerfinanzierte oder Arbeitgeberfinanzierte Vorsorge

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