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Der Versicherungsnehmer kann einen Altersvorsorgevertrag jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise schriftlich kündigen.

Gemäß Allgemeiner Versicherungsbestimmungen für die Lebensversicherung kann eine Versicherung mit jährlicher Versicherungsperiode auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat auf den Schluss eines jeden Ratenzahlungabschnitts, jedoch frühestens auf den Schluss des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden.
Beachten Sie jedoch: Eine Kündigung ist nicht selten mit enormen Verlusten verbunden. In diesem Falle sollte man alternative Möglichkeiten (z.B. Beitragsfreistellung des Vertrages) prüfen.

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