Der Versicherungsnehmer kann einen Altersvorsorgevertrag jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise schriftlich kündigen.
Gemäß Allgemeiner Versicherungsbestimmungen für die Lebensversicherung kann eine
Versicherung mit jährlicher Versicherungsperiode auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat auf den Schluss eines jeden
Ratenzahlungabschnitts, jedoch frühestens auf den Schluss des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden.
Beachten Sie jedoch: Eine Kündigung ist nicht selten mit enormen Verlusten verbunden. In diesem Falle sollte
man alternative Möglichkeiten (z.B. Beitragsfreistellung des Vertrages) prüfen.
private Altersvorsorge ... jetzt zum Vergleich